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Bei der Mitgliederversammlung am 11.Juli 2019 um 19 Uhr im Gasthaus Rose in Grafertshofen wurden die Vorstände in ihren Ämtern bestätigt:
Vorsitzender: Ulrich Hoffmann
1.Stellvertreter: Dr.Ernst Ibrom
2.Stellvertreter: Dr.Wolfgang Hatz
Schriftführer: Dr.Werner Vogtherr
Kassierer: Harald Sebera
Beisitzer: Dr.Jürgen Bischof und Herbert Richter
 

 

 

Neuer Vorsitzender gewählt

In der Mitgliederversammlung am Mittwoch, 20. Mai 2015, wurde Ulrich Hoffmann aus Weißenhorn zum neuen Vorsitzenden der Bürgerinitiative gewählt. Wir gratulieren ihm ganz herzlich zur Wahl und danken ihm für seine Bereitschaft, sich für unsere Bürgerinitiative an führender Stelle zu engagieren.

Der bisherige Vorsitzende Dr. Ernst Ibrom hatte sein Amt aus gesundheitlichen Gründen abgeben, unterstützt die Vorstandschaft aber weiterhin als Stellvertretender Vorsitzender. Für die in vielen Jahren geleistete intensive Arbeit für unsere Bürgerinitiative danken wir ihm von ganzem Herzen.

 

Offene Fragen zum Weiterbetrieb der Müllverbrennungsanlage Weißenhorn

Am 11. April 2014 beschloss der Kreistag Neu-Ulm den Weiterbetrieb der Müllverbrennungsanlage in Weißenhorn.

Im Vorfeld hatte die Bürgerinitiative zehn Forderungen formuliert, zu denen Stellungnahmen der Kreistagsfraktionen abgegeben wurden. Bei drei zentralen Punkten besteht eine breite Übereinstimmung der Fraktionen mit den Forderungen der Bürgerinitiative. So sind sich alle einig, dass der Standard der Rauchgasreinigung erhalten bleiben muss, dass die Verbrennungskapazität nicht weiter ausgeweitet werden darf, und dass die Anlage nicht privatisiert werden darf.

Einigkeit herrscht auch in der Meinung, dass die Abwärme der Anlage genutzt werden soll. Die dafür bestehenden Möglichkeiten wurden im Auftrag des Landkreises vom bifa Umweltinstitut untersucht. In einem Lenkungsausschuss mit Vertretern der Stadt Weißenhorn und des Landkreises Neu-Ulm werden derzeit die weiteren Schritte diskutiert.

Aus Sicht der Bürgerinitiative sind auch die folgenden Fragen noch offen:

1.    Kann die drohende Umsatzsteuerpflicht für die Müllentsorgung dazu führen, dass für die MVA Weißenhorn ein Zweckverband mit den anderen anliefernden Landkreisen gegründet wird, in dem der Landkreis Neu-Ulm nur noch eines von mehreren Mitgliedern ist und überstimmt werden kann? Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe beschäftigt sich derzeit mit der Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, die eine Umsatzsteuerpflicht für Mülllieferungen außerhalb von Zweckverbänden verlangt.

2.    Sind wegen zukünftig höherer Energieeffizienz-Anforderungen Änderungen an der Rauchgasreinigung nötig, und wie wird die Qualität der Rauchgasreinigung dann sichergestellt?


Bürgerinitiative gegen Müllverbrennung e.V. - im Landkreis Neu-Ulm / Weißenhorn - mail@bi-gegen-mv.de