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Pressemitteilung vom 09.04.2014

Bürgerinitiative fürchtet Gründung eines Zweckverbandes zur Müllentsorgung und kritisiert übereilte Entscheidung im Kreistag

Am gestrigen Dienstagabend fand eine Sitzung der erweiterten Vorstandschaft der Bürgerinitiative gegen Müllverbrennung e.V. statt. Die anwesenden Mitglieder beschäftigten sich mit dem Gutachten zum Weiterbetrieb der Müllverbrennungsanlage Weißenhorn. Dieses hatte der Landkreis Neu-Ulm Ende Januar vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband erhalten, aber der Bürgerinitiative trotz ihrer dringenden Bitte zunächst nicht zur Verfügung gestellt. Erst am 30. März 2014 wurde das Gutachten – mit einigen geschwärzten Stellen – veröffentlicht.

In den wenigen Tagen bis zur Kreistagsitzung am Freitag, 11. April 2014, in der die Entscheidung über den Weiterbetrieb getroffen werden soll, konnten sich die Mitglieder der Bürgerinitiative nicht vertieft mit dem Gutachten auseinandersetzen. Insbesondere konnten keine externen Sachverständigen hinzugezogen oder Sachverhalte recherchiert werden, um die Inhalte des Gutachtens zu überprüfen.

Eine ganze Reihe von Fragen werden aber durch das Gutachten nicht geklärt, und das Gutachten wirft auch neue wichtige Fragen auf. So bleibt weiterhin unklar, welche wirtschaftlichen Auswirkungen eine Schließung der MVA Weißenhorn für den Landkreis und seine Bürger hätte. Im Gutachten ist lediglich von vergleichbaren Entsorgungskosten die Rede, aber eine konkrete Rechnung wird nicht erstellt. Auch wird nicht geklärt, ob weiterhin 75 Prozent Fremdmüll in der Anlage entsorgt werden müssen, und wie die Abwärme wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden kann.

Große Sorge bereitet den Mitgliedern der Bürgerinitiative eine mögliche Gründung eines Zweckverbandes mit den anderen anliefernden Landkreisen. Mit diesem könnte eine im Gutachten angesprochene Umsatzsteuerpflicht für Mülllieferungen außerhalb von Zweckverbänden vermieden werden, die vom Bundesfinanzhof gefordert wird. In einem Zweckverband könnte nämlich der Landkreis Neu-Ulm von den anderen Verbandsmitgliedern überstimmt werden. Das wäre insbesondere bei Fragen der Rauchgasreinigung, der Kapazitätsausweitung und der Privatisierung fatal. Im Lauf des Jahres 2014 werden laut Gutachten Ergebnisse einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erwartet, die sich mit der Umsatzsteuerpflicht beschäftigt. „Jetzt soll schnell der Weiterbetrieb beschlossen werden, und in ein paar Monaten heißt es dann: Wir müssen einen Zweckverband gründen, weil sonst die Umsatzsteuer droht“, kritisierte ein Mitglied und fügte hinzu: „Das Gutachten wurde wohl deshalb so lange unter Verschluss gehalten, weil darin erstmals die Problematik der Umsatzbesteuerung außerhalb von Zweckverbänden angesprochen wird.“

Im Gutachten wird auch erwähnt, dass andere Landkreise laut Gutachten vermehrt ihre Müllverbrennungs-Kapazitäten abbauen und die Schließung eigener Anlagen erwägen oder bereits vollzogen haben. „Warum diskutieren wir im Gegensatz dazu über den Weiterbetrieb und über Kapazitätserhöhungen der Müllverbrennungsanlage?“, fragten sich die Mitglieder. Verwunderung rief auch hervor, dass im Gutachten eine Entsorgung des Neu-Ulmer Mülls in der Müllverbrennungsanlage im Donautal gar nicht untersucht wurde, obwohl dies grundsätzlich mit einer Ausnahmegenehmigung (wie in Memmingen) möglich wäre. Laut aktuellem Emissionsbericht im Internet weist diese Anlage auch wesentlich niedrigere Emissionen der besonders gefährlichen Dioxine und Furane auf als die MVA Weißenhorn.

Die offenen Fragen wurden in einer Stellungnahme zusammengefasst, die an den Landrat und über die Fraktionsvorsitzenden an die Kreisräte verschickt wird. Darin fordert die Bürgerinitiative unmissverständlich, die Entscheidung über den Weiterbetrieb nicht überstürzt zu treffen, sondern erst dann, wenn diese wichtigen Fragen geklärt sind.

 

Pressemitteilung vom 21.03.2014

Standpunkte zur Zukunft der Müllverbrennungsanlage verdeutlicht

Bürgerinitiative diskutiert über Stellungnahmen der Kreistagsfraktionen

Die Zukunft der Müllverbrennungsanlage in Weißenhorn war Thema einer öffentlichen Vorstandsitzung der Bürgerinitiative gegen Müllverbrennung e.V. am Donnerstagabend. Dabei wurden die Stellungnahmen der Kreistagsfraktionen zu den Forderungen der Bürgerinitiative diskutiert und das weitere Vorgehen beraten.

In den nächsten drei Wochen soll der Kreistag über den Weiterbetrieb der Müllverbrennungsanlage entscheiden. Dazu hatte die Bürgerinitiative in einer ersten öffentlichen Vorstandsitzung Ende Februar zehn Forderungen formuliert und die Kreistagsfraktionen um Stellungnahmen gebeten. Thorsten Freudenberger für die CSU, Antje Esser für die SPD und Gerhard Leopold für die Freien Wähler gaben Stellungnahmen ab, die im Internet unter www.bi-gegen.mv.de veröffentlicht wurden.

Bei drei zentralen Punkten besteht eine breite Übereinstimmung der Fraktionen mit den Forderungen der Bürgerinitiative. So sind sich alle einig, dass der Standard der Rauchgasreinigung erhalten bleiben muss, dass die Verbrennungskapazität nicht weiter ausgeweitet werden darf, und dass die Anlage nicht privatisiert werden darf.

Die Bürgerinitiative musste allerdings auch zur Kenntnis nehmen, dass in allen Stellungnahmen ein Weiterbetrieb der Anlage über das Jahr 2021 hinaus befürwortet wird.

Einigkeit herrscht auch in der Meinung, dass die Abwärme der Anlage genutzt werden soll. Wie die Bürgerinitiative in ihren Forderungen bezeichnet dies die CSU-Kreistagsfraktion in einer Pressemitteilung sogar als „Voraussetzung“ für den Weiterbetrieb. Die dabei noch offenen Fragen zu möglichen Abnehmern und zum Betrieb des Fernwärmenetzes sollten aus Sicht der Bürgerinitiative allerdings geklärt werden, bevor die Entscheidung über den Weiterbetrieb getroffen wird.

Unterschiedliche Sichtweisen bestehen bei der Frage des weiteren Vorgehens zur Entscheidungsfindung. Die CSU-Kreistagsfraktion hält sich an den Zeitplan, der vom Landrat vorgegeben wurde. Danach soll am 31. März im Umwelt- und Werkausschuss des Kreistags ein Gutachten über den Weiterbetrieb der Müllverbrennungsanlage vorgestellt und auch gleich ein Empfehlungsbeschluss für den Kreistag gefasst werden. Bereits elf Tage später soll dann im Kreistag die endgültige Entscheidung fallen. Die SPD-Kreistagsfraktion unterstützt demgegenüber die Bürgerinitiative in ihrer Forderung, dass zum einen das Gutachten veröffentlicht und zum anderen eine Entscheidung erst nach einer gründlichen Diskussion unter Beteiligung der Bürgerinitiative und der betroffenen Bürger in Weißenhorn getroffen werden soll.

Hierzu erläuterte Jürgen Bischof in der Diskussion: „Der Weiterbetrieb der Anlage steht in ganz engem Zusammenhang mit der vorgesehenen Nutzung der Abwärme und mit der ebenfalls geplanten Veränderung der Rauchgasreinigung. Diese drei Punkte müssen gemeinsam diskutiert werden, und diese komplexe Diskussion benötigt Zeit.“ Die Bürgerinitiative will sich einer solchen Diskussion nicht verschließen. „Uns geht es um einen möglichst umweltfreundlichen Betrieb der Müllverbrennung, wenn eine Mehrheit für deren Weiterbetrieb stimmt, was sich abzeichnet“, so Bischof.

Deshalb befürwortet die Bürgerinitiative den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion, in den kommenden Sitzungen des Umweltausschusses und des Kreistages die Diskussion über den Weiterbetrieb der Müllverbrennungsanlage lediglich zu starten, aber nicht abzuschließen. Vielmehr sollen die Beschlüsse erst nach einer Diskussion mit den Bürgern gefasst werden. So soll nach Möglichkeit eine Lösung erreicht werden, der alle Seiten zustimmen können.

Wie eine solche einvernehmliche Lösung aussehen könnte, möchte der Vorstand der Bürgerinitiative in einem persönlichen Gespräch mit Landrat Erich Josef Geßner und dem zukünftigen Landrat Thorsten Freudenberger diskutieren und wird deshalb beide um einen Gesprächstermin in der kommenden Woche bitten.

Weitere Informationen zur Bürgerinitiative finden sich im Internet unter www.bi-gegen-mv.de.

 

Pressemitteilung vom 13.03.2014

Bürgerinitiative gegen Müllverbrennung nimmt an öffentlicher Sitzung der SPD-Kreistagsfraktion teil

Vertreter der Bürgerinitiative gegen Müllverbrennung e.V. nahmen am Mittwochabend an einer öffentlichen Sitzung der SPD-Kreistagsfraktion teil, zu der die Fraktionsvorsitzende Antje Esser kurzfristig nach Weißenhorn eingeladen hatte. Alle Anwesenden waren sich einig, dass die Entscheidung über den Weiterbetrieb der Müllverbrennungsanlage im Westen der Stadt nicht schon in der Kreistagssitzung am 11. April gefällt werden kann und darf, sondern erst nach einer ausführlichen Diskussion, an der auch die betroffenen Bürger beteiligt werden müssen. Diese Forderung wird die SPD als Antrag in den Umwelt- und Werkausschuss des Kreistags einbringen.

Der Zeitplan des Landkreises sieht bisher vor, dass am 31. März im Umwelt- und Werkausschuss des Kreistags ein Gutachten über den Weiterbetrieb der Müllverbrennungsanlage vorgestellt und auch gleich ein Empfehlungsbeschluss für den Kreistag gefasst werden soll. Bereits elf Tage später soll dann im Kreistag die endgültige Entscheidung fallen. Gegen dieses Vorgehen hatte sich die Bürgerinitiative gewehrt und gefordert, dass zum einen das Gutachten veröffentlicht wird und zum anderen eine Entscheidung erst nach einer gründlichen Diskussion unter Beteiligung der Bürgerinitiative und der betroffenen Bürger in Weißenhorn getroffen werden soll. Dieser Meinung schloss sich die SPD-Kreistagsfraktion an. „Es gibt keinen Grund für die Eile“, so Kreisrat Hermann Geiger.

Jürgen Bischof von der Bürgerinitiative verwies darauf, dass der Weiterbetrieb der Anlage in ganz engem Zusammenhang mit der vorgesehenen Nutzung der Abwärme und mit der ebenfalls geplanten Veränderung der Rauchgasreinigung steht. „Diese drei Punkte müssen gemeinsam diskutiert werden, und diese komplexe Diskussion benötigt Zeit“ so Bischof, der auch deutlich machte, dass sich die Bürgerinitiative einer solchen Diskussion nicht verschließt. „Uns geht es um einen möglichst umweltfreundlichen Betrieb der Müllverbrennung, wenn eine Mehrheit für deren Weiterbetrieb stimmt, was sich abzeichnet.“

Die SPD-Fraktionsvorsitzende Antje Esser möchte nun einen Antrag in den Umweltausschuss des Kreistages einbringen, nach dem in den kommenden Sitzungen des Umweltausschusses und des Kreistages die Diskussion über den Weiterbetrieb der Müllverbrennungsanlage lediglich gestartet, aber nicht abgeschlossen werden soll. Vielmehr sollen die Beschlüsse erst nach einer Diskussion mit den Bürgern gefasst werden. Für diese Diskussion wurde eine öffentliche Veranstaltung in Weißenhorn vorgeschlagen. So soll nach Möglichkeit eine Lösung erreicht werden, der alle Seiten zustimmen können. Kreisrat Geiger: „Vorbild sollte die Diskussion über die Kapazitätserhöhung im Jahr 2012 sein, bei der auch ein Konsens gefunden werden konnte.“

Zu der Sitzung waren nicht nur Vertreter der Bürgerinitiative gekommen, sondern auch Heinz Peter Ehrenberg, Kreisrat und Landratskandidat der Grünen, und Franz Josef Niebling, CSU-Stadtrat in Weißenhorn. Niebling plädierte dafür, dass der Landkreis und die Stadt das Fernwärmenetz zur Nutzung der Abwärme der Müllverbrennung selbst errichten und betreiben, statt dieses an einen Investor zu vergeben. „So bleiben die Gewinne bei den Kommunen“, sagte Niebling, der auch vorschlug, bestehende und neue Gewerbegebiete an dieses Fernwärmenetz anzuschließen.

Bei der Frage der Nutzung der Abwärme waren sich alle Anwesenden ebenso einig wie bei den Forderungen, dass der Standard der Rauchgasreinigung der Anlage erhalten bleiben muss und die Anlage nicht privatisiert werden darf. Jürgen Bischof bedankte sich im Namen der anwesenden Mitglieder der Bürgerinitiative für die Einladung zu diesem konstruktiven Gespräch bei Antje Esser, die versprach, das Gutachten im Internet zu veröffentlichen, sobald es mit den Unterlagen zur öffentlichen Sitzung des Umweltausschusses versandt worden ist.

 

Pressemitteilung vom 10.03.2014

Bürgerinitiative gegen Müllverbrennung diskutiert Stellungnahmen zu ihren Forderungen

Die Bürgerinitiative gegen Müllverbrennung e.V. lädt alle Bürgerinnen und Bürger aus Weißenhorn und Umgebung zu einer öffentlichen Vorstandssitzung ein. Diese findet am Donnerstag, 20. März 2014, ab 20 Uhr im Weinstadel in Weißenhorn-Hegelhofen, Oberfeldstraße 2, statt. Dabei geht es vor allem um die inzwischen vorliegenden Stellungnahmen der Landratskandidat(innen) und Kreistagsfraktionen zur Zukunft der Müllverbrennungsanlage im Westen Weißenhorns.

In der letzten öffentlichen Vorstandsitzung am 24. Februar 2014, an der 25 Personen teilgenommen haben, wurde zunächst die aktuelle Situation vorgestellt und diskutiert. Insbesondere ging es um die Überlegungen zum Weiterbetrieb der Müllverbrennungsanlage nach dem Jahr 2021. Dann formulierte der Vorstand gemeinsam mit den Anwesenden konkrete Forderungen an den Landkreis, welche in Anzeigen in der örtlichen Presse und im Stadtanzeiger veröffentlicht wurden.

In der Sitzung wurde auch beschlossen, Herrn Landrat Geßner und die Landrats­kandidat(innen) und die Vorsitzenden der Kreis­tags­fraktionen bis zum 7. März 2014 um Stellungnahmen zu diesen Forderungen zu bitten.

Inzwischen sind von Frau Antje Esser, Landratskandidatin und Fraktionsvorsitzende der SPD, von Herrn Thorsten Freudenberger, Landratskandidat und Fraktionsvorsitzender der CSU, und von Herrn Gerhard Leopold, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler, Stellungnahmen eingegangen, die im Internet unter www.bi-gegen-mv.de veröffentlicht wurden.

In den Stellungnahmen werden manche Forderungen der Bürgerinitiative als berechtigt anerkannt, andere Forderungen stoßen hingegen auf Ablehnung.

Insbesondere bei den Themen Transparenz und Bürgerbeteiligung gibt es unterschiedliche Vorstellungen. Der Landkreis will das Gutachten zur Wirtschaftlichkeit der Müllverbrennungsanlage den Bürgern nicht zur Verfügung stellen, obwohl dieses mit Steuergeldern bezahlt ist und keine Betriebsgeheimnisse enthält. Erst an der Sitzung des Umweltausschusses am 31. März soll es präsentiert werden, und in der gleichen Sitzung soll bereits ein Empfehlungsbeschluss gefasst werden. Wie sollen die Kreisräte so eine fundierte Entscheidung treffen, und wo bleibt die viel beschworene Bürgerbeteiligung, wenn die Bürger in dieser Sitzung doch gar kein Rederecht haben? Verständlicherweise werden die Bürger misstrauisch, wenn ihnen vorhandene Informationen vorenthalten werden.

Ein anderes Vorgehen wäre möglich. So veröffentlicht beispielsweise die Stadt Neu-Ulm die Unterlagen der Stadtratssitzungen vorab im Internet. Der „Informationsvorrang“ der Kreisräte kann dadurch gewährleistet werden, dass das Gutachten sofort an alle Kreisräte verschickt und drei Tage später veröffentlicht wird. So sind die Kreisräte als erste informiert, und bei den Bürgern trägt eine solche transparente Informationspolitik zur Vertrauensbildung bei. Denn es ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, die Bürger zu informieren und mit ihnen zu sprechen, aber es ist ja auch nicht verboten.

Die Stellungnahmen und das weitere Vorgehen der Bürgerinitiative sollen in einer weiteren öffentlichen Vorstandssitzung am Donnerstag, 20. März 2014, ab 20 Uhr im Weinstadel in Weißenhorn-Hegelhofen, Oberfeldstraße 2,diskutiert werden. Alle Mitglieder, aber auch alle Interessierten sind herzlich eingeladen, an dieser Sitzung teilzunehmen und sich in der Diskussion einzubringen.

Im Internet finden sich auch weitere Informationen zur Bürgerinitiative sowie ein Mitgliedsantrag. Wir freuen uns über jedes neue Mitglied!

 

Pressemitteilung vom 25.02.2014

Forderungen zur Zukunft der Müllverbrennungsanlage

In einer öffentlichen Vorstandsitzung, an der 25 Personen teilgenommen haben, hat sich die Bürgerinitiative gegen Müllverbrennung e.V. mit der Zukunft der Müllverbrennungsanlage in Weißenhorn beschäftigt. Dabei wurde zunächst die aktuelle Situation vorgestellt und diskutiert. Dann formulierte der Vorstand gemeinsam mit den Anwesenden konkrete Forderungen an den Landkreis.

Der Landkreis Neu-Ulm möchte die Müllverbrennungsanlage über das bisher vorgesehene Nutzungsende im Jahr 2021 hinaus weiterbetreiben. Dazu wurde ein Wirtschaftlichkeitsgutachten erstellt, und die Entscheidung über den Weiterbetrieb für die nächsten Jahrzehnte soll bereits in der Sitzung des Umweltausschusses des Landkreises Neu-Ulm am 31. März 2014 und in der Sitzung des Kreistags am 11. April 2014 getroffen werden.

Trotz aufwendiger Filteranlagen belastet die Müllverbrennungsanlage die Luft mit großen Mengen an Schadstoffen. Wegen der Hauptwindrichtung ist vor allem Weißenhorn betroffen. Deshalb hatte sich der Landkreis Neu-Ulm bei der Inbetriebnahme der MVA gegenüber der Stadt Weißenhorn verpflichtet, die Anlage nach 30 Jahren abzuschalten. Diese Zusage soll nun aufgehoben werden.

Auch die Zusage „Nur für den Müll des Landkreises“ wurde bereits vor zwanzig Jahren gebrochen. Derzeit kommen 75 Prozent des verbrannten Mülls von außerhalb unseres Landkreises. Auch der Standort war von Anfang an falsch gewählt, weil keine Nutzung der Abwärme möglich ist. Trotz jahrelanger Suche konnte bis heute kein Abnehmer gefunden werden, so dass die Abwärme an die Atmosphäre abgegeben werden muss.

Auf der anderen Seite gibt es in Ulm, Kempten und Augsburg drei Müllverbrennungsanlagen in nächster Nähe, über die die Entsorgung unseres Mülls gesichert werden könnte.

Bei einem Weiterbetrieb ist auch zu befürchten, dass die Kapazität der Anlage noch weiter ausgeweitet wird. Erst 2012 hatte der Abfallwirtschaftsbetrieb beantragt, bis zu 120.000 Tonnen Müll pro Jahr verbrennen zu dürfen. Nur durch den Einspruch der Bürgerinitiative konnte die Ausweitung auf 105.000 Tonnen beschränkt werden, was immer noch eine Steigerung von 15 Prozent bedeutet. Darüber hinaus ist bei der Anlage eine zusätzliche Ofenlinie bereits baulich vorgesehen.

Zusätzlich plant der Abfallwirtschaftsbetrieb derzeit eine Veränderung der Filteranlagen, um Energie und damit Kosten zu sparen.

Hierzu erhebt die Bürgerinitiative gegen Müllverbrennung e.V. die folgenden, in der Sitzung beschlossenen Forderungen:

1.     Einhalten der Zusage, die Anlage im Jahr 2021 stillzulegen

2.     Umgehende Veröffentlichung des Gutachtens zum möglichen Weiterbetrieb

3.     Verschiebung der Entscheidung über den Weiterbetrieb auf frühestens Mai 2014

4.     Keine Entscheidung über den Weiterbetrieb, bevor die Nutzung der Abwärme geklärt ist

5.     Öffentliche Diskussion und Beteiligung der Bürger vor der Entscheidung

6.     Erhalt des derzeitigen Standards der Rauchgasreinigung

7.     Beibehaltung der derzeitigen Begrenzung der Verbrennungskapazität

8.     Keine Privatisierung der Anlage

9.     Einrichtung einer kontinuierlichen Arbeitsgruppe des Landkreises mit der Stadt und der BI

10. Wiedererrichtung der Luftgütemessstation in Weißenhorn

In der Sitzung wurde auch beschlossen, Herrn Landrat Geßner und die Landrats­kandidat(innen) und die Vorsitzenden der Kreis­tags­fraktionen bis zum 7. März 2014 um Stellungnahmen zu diesen Forderungen zu bitten. Diese werden dann durch eine Veröffentlichung im Internet unter www.bi-gegen-mv.de den Mitgliedern bekanntgemacht und in einer weiteren öffentlichen Vorstandssitzung diskutiert.

Alle Bürgerinnen und Bürger aus Weißenhorn und Umgebung, alle Mitglieder und alle Interessierten sind herzlich eingeladen, an dieser Sitzung teilzunehmen und sich in der Diskussion über das weitere Vorgehen einzubringen. Die Sitzung findet am Donnerstag, 20. März 2014, ab 20 Uhr im Weinstadel in Weißenhorn-Hegelhofen, Oberfeldstraße 2, statt.


Bürgerinitiative gegen Müllverbrennung e.V. - im Landkreis Neu-Ulm / Weißenhorn - mail@bi-gegen-mv.de